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» Lexikon
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Gefundene Einträge: Einfahren Wer Höchstleistung und Langlebigkeit vom Triebwerk erwartet, muss es sorgfältig einfahren. "Einfahren" ist die Zeitspanne, in der sich bewegliche Bauteile im Motor aneinander anpassen. Ein Großteil der Hersteller schreibt die Einfahrzeit bis zur ersten Inspektion vor. Bis dahin sollte der Motor nur mit zwei Dritteln seiner maximalen Drehzahl gefahren werden. Schädlich für ihn ist, im großen Gang untertourig oder im ersten Gang hochtourig zu fahren. Erst nach der ersten Inspektion darf man das Aggregat voll fordern. Wer es allerdings 100% machen will, hält sich haargenau an die vom Werk vorgegebene Einfahrvorschrift. Entdrosselung / entdrosseln Die Entdrosselung ist nach Zulassung der TZR und der eigenen Führerscheinkategorie abhängig und zum Teil verboten. Ist eine Entdrosselung nicht ordnungsgemäss eingetragen und der Versicherung gemeldet worden, erlischt die sogenannte Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz. Das entdrosseln setzt die komplette Kraft des Motors frei. Die TZR verfügt im Falle einer Drosselugn über 5 Drosseln (Krümmerdrossel, Resonanzkörperdrossel, Vergaserdrossel, Membrandrossel und Luftfilterdrossel). Nachdem die erwähnten 5 Drosseln aus der TZR entfernt worden sind, ist eine Höchstgeschwindigkeit von ca 100 km/h bei 10500 U/min möglich. |
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