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» Lexikon
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Gefundene Einträge: Betriebserlaubnis (ABE / EBE) Die Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO) ist - zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen - Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und den einschlägigen Vorschriften entspricht. Man unterscheidet von Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), der Einzelbetriebserlaubnis (EBE) und der Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. Blinker Blinker am Fahrzeug sind nicht nur wichtig, sondern auch Pflicht. Es ist jedoch möglich, die Blinker zu tauschen, sofern diese über ein E-Prüfzeichen verfügen. Bremsbeläge Die sogenannten Bremsbeläge werden über die Kolben auf die Bremsscheibe gedrückt. Durch die Reibung verringert sich je nach Druck der Kolben die Geschwindigkeit und man bremst somit ab. Bremsbeläge nutzen sich ab und müssen entsprechend gewartet werden. Burn Out / Burnout Der sogenannte Burnout bezeichet ein durchdrehendes Hinterrad eines Motorrades im Stand (standing burn out) oder während der Fahrt (rolling burn out), aber in jedem Fall mit ausreichend gezogener Vorderradbremse. |
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